Vormundschaftsgericht – Betreuungsgericht
Fälle, die vor einem Vormundschaftsgericht, oder auch Betreuungsgericht genannt, verhandelt werden führen selten zu einer für alle Beteiligten einvernehmlichen Lösung.
Betreuung wird in der Regel für Personen angeordnet, denen die Selbständigkeit in Ihrer Haushalts- und Lebensführung nicht mehr zumutbar ist, oder die diese alleine nicht bewältigen können. Meist trifft es dabei ältere Menschen, die denen durch die Auswirkungen von Demenz oder Alzheimer um ihre Eigenständigkeit genommen wurde. Für Personen, die aufgrund einer Krankheit keine eigene Willensäußerung mehr mitteilen können, kann die Patientenverfügung eine letzte Möglichkeit sein den Willen ein letztes Mal zu bekunden.
Ist in einer solchen Patientenverfügung festgehalten welche Dinge im Falle einer unheilbar schweren Erkrankung, oder einer Krankheit im Endstadium von der Person gewünscht werden, kann dies die Entscheidung des Gerichts beeinflussen. Es hilft aber nicht nur dem Vormundschaftsgericht bei der Entscheidung, auch dem Betreuer, in der Regel ein Familienmitglied wird die Verantwortung für die Entscheidung über z.B. lebensverlängernde Maßnahmen genommen.