Das Testament, der letzte Wille schriftlich verfasst
Das Testament, der letzte Wille schriftlich verfasst
Die Ausgestaltung eines Testaments sollte zusammen mit einem Rechtsanwalt oder Notar erfolgen. Wir können an dieser Stelle nur allgemeine Informationen über den Gegenstand des Testaments, aber keine Tipps zur Ausgestaltung des Letzten Willens geben.
Rechtliche Regelungen die das Testament betreffen, sind Bestandteil des Erbrechts – eine individuelle Ausarbeitung bedarf einer Kenntnis der Rechtslage und darf sollte von einem Notar oder Rechtsanwalt vorgenommen werden.
Inhalt eines Testaments
Innerhalb des Testaments werden Regelungen über den Nachlass vorgenommen, liegt kein Testament vor, so gilt die gesetzliche Erbfolge, d.h. die Erben werden aus dem Kreis der Verwandten stammen und zu den gesetzlich festgelegten Anteilen aus dem Nachlass berücksichtigt.
Sollen weitere Personen einen Anteil am Erbe erhalten, oder aber die Anteile des Nachlasses anders als gesetzlich vorgesehen verteilt werden, muss dazu eine Verfügung durch den Erblasser erfolgen. Diese Schriftform ist das Testament.
Welche Arten des Testaments gibt es?
Erblasser, die sich an einen Rechtsberater wenden damit Rechtssicherheit herrscht, die eventuelle Erbstreitigkeiten vermeidet, errichten auf diesem Weg ein öffentliches Testament. Ziel der Beratung durch Anwalt oder Notar ist es Rechtssicherheit herzustellen, so dass keine spätere Anfechtung durch eventuelle Erben, welche sich nicht ausreichend berücksichtigt fühlen möglich ist.
Neben dem öffentlichen Testament ist auch das eigenhändige Testament von Bedeutung. Dabei handelt es sich um eine handschriftlich verfasste Erklärung die den letzten Willen des Verstorbenen widergibt. Wichtig ist hierbei die eigenständige, handschriftliche, Niederschrift. Sie dient der Identifizierung des Erblassers und ist eine Bedingung für die Gültigkeit des Testaments. Selbst dann, wenn der Wille richtig wiedergegeben wurde aber eine andere Person die Niederschrift vorgenommen hat, bzw. der Erblasser das Testament auf einer Schreibmaschine oder per Computer verfasst hat, ist das Testament nicht gültig.
Was ist bei einem Testament noch besonders wichtig?
Es darf keine Widersprüche enthalten, muss datiert und dem Erblasser zuzuordnen sein. Statistiken zur Folge scheitern etwa zwei Drittel aller eigenhändigen Testamente an diesen Voraussetzungen.
Damit die testamentarischen Verfügungen wirklich wirksam werden, ist der Gang zu einem Anwalt oder Notar absolut ratsam.
Unsere Empfehlung: Die ganz besondere Sterbeversicherung – Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung