Patientenverfügung

 

Die moderne Medizin macht es möglich. Menschen überleben immer mehr und immer schwerere Unfälle. Krankheiten mit einem tödlichen verlauf können verzögert werden. Der Leidensweg wird von Medizinern, die einen Eid geschworen haben jedes Leben zu erhalten, verlängert. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass das bestmögliche getan wird jedes Leben zu erhalten.

Nicht immer ist dies im Sinne des Unfallopfers, des Verletzten, des Sterbenden. In Deutschland erlaubt das Gesetz keine aktive Sterbehilfe, aus diesem Grund wurde für Personen, die keinen eigenen Willen mehr äußern können aber dennoch auch nach einem Unfall oder im Endstadium einer todbrigenden Krankheit über sich selbst bestimmen möchten die Patientenverfügung geschaffen.

Regelungen einer Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ermöglicht einem Arzt und den Angehörigen dessen Willen auszuüben, wenn der Patient nicht mehr zu einer eigenen Willensäußerung fähig ist. Ärzte wie Angehörige erhalten für den Fall, dass der Patient unheilbar erkrankt eine Entscheidungshilfe welche Maßnahmen zutreffen oder nicht zu treffen sind, wenn diese lediglich eine Sterbens- oder Leidensverlängerung bedeuten würden.

Dabei gibt es einige Dinge zu berücksichtigen – als Faustregel gilt: Sie sollten alle Maßnahmen eine Patientenverfügung betreffend zusammen mit Angehörigen, einem Arzt und u.U. einem Rechtsanwalt oder Notar besprechen.

Wichtig ist, dass Andere Personen von der Existenz Ihrer Patientenverfügung wissen, denn: Ihre Daten werden nicht gespeichert. Deshalb sollte eine Kopie der Patientenverfügung an alle wichtigen Personen wie Ärzte und Vertraute vergeben werden.

Aktualität der Patientenverfügung

Aktualität ist wichtig, eine Patientenverfügung, welche bereits 5 oder mehr Jahre alt ist, spiegelt eventuell nicht mehr ihren Willen wider. Deshalb ist es ratsam eine solche Verfügung alle 12 bis 24 Monate neu zu bestätigen.

Großen Wert sollten Sie auf die Formulierung geben, Dinge, die sie wünschen oder ausschliessen sollten dort klar benannt werden, nur dann kann ihrem Willen entsprochen werden. Für eine treffende Formulierung bietet es sich an mit einem Arzt oder sachkundigen Rechtsvertreter gemeinsam eine Patientenverfügung durchzusprechen.

Um es deutlich zu machen – eine Patientenverfügung stellt keine verbindliche Anordnung dar, sondern gibt lediglich den Willen der betroffenen Person wieder und erleichtert es Ärzten, Angehörigen und evtl. einem Vormundschaftsgericht eine Entscheidung im Sinne des Betroffenen zu finden.

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