Wartezeit – wann setzt der volle Versicherungsschutz ein? Was passiert bei Ableben vor Ende der Wartezeit?
Im Punkt Wartezeit unterscheiden sich die verschiedenen Angebote für Sterbegeldversicherungen manchmal sehr gravierend.
Es gibt Angebote, die bieten einen Sofortschutz, d.h. mit der Zahlung des ersten Monats besteht ab sofort ein Anspruch auf die volle Versicherungssumme im Todesfall. Der Wegfall einer Wartezeit ist jedoch i.d.R. damit verbunden, dass bei Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen und der eigene Arzt für Auskünfte bei der Versicherungsgesellschaft autorisiert werden muss. Das Ergebnis der anschließenden Gesundheitsprüfung kann zu einer Ablehnung eines Vertragsabschlusses seitens der Versicherungsgesellschaft führen.
Andere Sterbegeldversicherungen haben eine Staffel nach der sich die Wartezeit richtet. Diese Staffel ist so aufgebaut, dass während der Wartezeit schon Anspruch auf Anteile der Versicherungssumme besteht. Dieser Anspruch erhöht sich mit der Dauer des Vertrages bis schließlich mit Ablauf der Wartezeit voller Versicherungsschutz besteht.
Wieder andere Angebote sehen eine allgemeine Wartezeit vor, die unabhängig vom Eintrittsalter für jeden gilt der eine Sterbegeldversicherung bei dieser Versicherungsgesellschaft abschließt. Eine Vielzahl der Versicherungen bietet eine allgemeine Wartezeit von drei Jahren an.
Es lohnt sich in diesem Punkt genauer hinzuschauen, denn längere Wartezeit bedeutet leider nicht unbedingt geringere Beiträge. Es gibt die Möglichkeit sich geringere Beiträge mit niedrigerer Wartezeit zu sichern!
Innerhalb der Wartezeit zahlen mache Versicherungsgesellschaften im Leistungsfall (Todesfall) schon Teile der Versicherungssumme aus, andere erstatten lediglich die gezahlten Beiträge oder Teile davon zurück. Es kann aber auch sein, dass beim Leistungsfall innerhalb der Wartezeit gar nichts ausgezahlt wird.