Erbschaftssteuer – Was ist zu beachten?

 

Die Erbschaftssteuer entspricht einem Anteil des vererbten Vermögens in Prozent. Die Höhe der anfallenden Erbschaftssteuer ist abhängig von der Höhe des Erbes und des Verwandtheitsgrades mit dem/der Verstorbenen.

 

Zum Schutz kleinerer Vermögen wurden vom Gesetzgeber entsprechende Freibeträge eingeräumt, die zunächst auszuschöpfen sind, bis über den darüber hinausgehenden Betrag das Erbe durch Erbschaft Steuer belastet wird.

 

In der letzten Jahren wurde eine grundlegende Änderung des Erbschaftssteuerrechts vorgenommen, die vor allem zu vererbende Immobilienvermögen betreffen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Ungleichbehandlung von Kapitalvermögen und Immobilienvermögen nicht Verfassungs konform. Aus diesem Grund wurde die Bemessungsgrundlage von Immobilien Einheitswert auf Immobilien Ertragswert umgestellt. Dieser entspricht einem festgelegten Multiplikator, der sich aus dem Wert der durchschnittlichen Jahresmiete bemisst.

 

Fragen zu Erbschaftssteuer und gesetzlichen Bestimmungen, die die Erbschafts-Steuer betreffen besprechen Sie am Besten mit einem Steuerberater oder Notar. Nur unter Einbeziehung Ihrer persönlichen finanziellen Situation kann eine Planung für effizientes Vererben erfolgen.

 

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