Vorzeitige Kündigung der Versicherung – nicht nur im Fall Harz IV
Vorsorge treffen für den Todesfall ist wichtig. Aber was passiert nun wenn zu Lebzeiten ein Notfall eintritt und dringend Geld benötigt wird? Oder was passiert, wenn ein Notfall eintritt und man staatliche Unterstützung durch Hartz IV erhält aber die Vorsorge nicht beenden möchte? Antworten auf diese Fragen sind leicht gefunden und machen die Entscheidung für eine Sterbegeldversicherung leicht.
Vorzeitige Kündigung
Eine Sterbegeldversicherung ist eine kapitalbildende Versicherung, die zu jedem Zeitpunkt einen Rückkaufswert hat. Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihre Versicherung zu kündigen. Bei einer Kündigung erhalten Sie den aktuellen Rückkaufswert. Jeglicher Anspruch auf Leistungen im Todesfall ist damit erloschen. Sobald eine Mindestsumme in den Vertrag eingezahlt wurde (diese hängt von der Versicherungssumme, der Laufzeit, dem Alter etc. ab) kann die Sterbegeldversicherung auch Beitragsfrei gestellt werden. Beitragsfrei stellen bedeutet, dass ab sofort keine Monatsbeiträge mehr geleistet werden (dauerhaft oder vorübergehend), die Auszahlung im Todesfall fällt dementsprechend geringer aus.