Sterbegeldversicherung – Vorsorge für Andere treffen
Sterben gehört zum Leben und einen würdigen und angemessenen letzten Weg wünscht sich jeder. Leider ist der Tod für die Hinterbliebenen nicht nur mit der Trauer um den geliebten Menschen verbunden. Die Kosten für eine Bestattung sind nicht unerheblich und führen zu einer plötzlichen finanziellen Belastung zusätzlich zur Trauer.
Mit einer Sterbgeldversicherung kann den Hinterbliebenen die finanzielle Belastung im Trauerfall abgenommen werden. Da Sterben aber oftmals ein Thema ist über das zu Lebzeiten nicht gerne gesprochen wird ist es nicht immer gewährleistet, dass jeder für seinen eigenen Tod eine solche Vorsorge trifft.
Jeder hat die Möglichkeit neben der Vorsorge für die eigene Person auch Vorsorge für andere zu treffen. Damit hilft man Menschen, die dies nicht mehr alleine können oder ein Gespräch über dieses Thema ablehnen. Sie erhalten einen Versicherungsschutz, ohne, dass sie darüber informiert und belastet werden müssen.
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Die Sterbegeldversicherung der LV1871 im Kollektivtarif mit dem Münchener Begräbnisverein kann ohne das Wissen der versicherten Person beantragt werden. Der Antragsteller (Versicherungsnehmer) zahlt die Beiträge und legt den Bezugsberechtigten für die Leistung im Todesfall der versicherten Person fest, das Bezugsrecht kann selbstverständlich auch beim Antragsteller liegen.
Der Antragsteller erhält als Versicherungsnehmer die Versicherungspolice und sofern der Antragsteller auch gleichzeitig die bezugsberechtigte Person für die Leistung im Todesfall der versicherten Person ist auch die Auszahlung der Versicherungssumme.




