Todesanzeige
Das „Anzeigen“ eines Todes wird durch die von einem Arzt ausgestellte Todesurkunde, dem Totenschein, mit der Vorlage bei dem örtlichen Standesamt vorgenommen.
Neben dem amtlichen kommt aber auch der Todesanzeige aber auch ein öffentlicher Aspekt zu. Verschiedene Quellen deuten die Herkunft der Todesanzeige unterschiedlich. So werden mittelalterliche Todes-Benachrichtigungen von Herrschenden und Glaubensführern ebenso als Ursprung der Todesanzeige angeführt wie der im 18. Jahrhundert bestehende Wunsch nach öffentlicher Bekanntmachung aus Geschäftsinteresse – wenn ein Geschäftsmann verstorben war.
Heute gehört die Todesanzeige in der Tagespresse zu der Trauerkultur, letzte Worte werden der verstorbenen Person auf den Weg mitgegeben. Nicht selten zeigen neben den Familienangehörigen auch Freunde oder Vereinsmitglieder Ihrer Trauer mittels einer Todesanzeige der breiten Öffentlichkeit.
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Der ursprüngliche Gedanke der Bekanntmachung ist auch heute noch Usus. So werden Ort und Zeit der Trauerfeier und Bestattung der Öffentlichkeit verkündet, Danksagungen an diejenigen übermittelt, die den letzten Weg begleitet haben, oder Spendenkonten für die finanzielle Unterstützung im Sinne des Verstorbenen veröffentlicht.
Die Todesanzeige hat Ihren ursprünglichen Sinn über Generationen hinweg behalten, trotz kultureller und gesellschaftlicher Veränderungen. Das neue Zeitalter der digitalen Medien hat dazu beigetragen, dass Todesanzeigen nicht mehr nur auf Papier öffentlich gemacht werden können, sondern ermöglichen die direkte Reaktionen, den Ausdruck der persönlichen Trauer, auf digitalem Wege.