Steht die Zusatzleistung „Erbrechtsberatung“ während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung?
Als Versicherungsnehmer des LV1871 Sterbegeld PLUS steht Ihnen die Zusatzleistung Erbrechtsberatung zur Verfügung. Diese Leistung ist im Tarif enthalten und es werden bei Inanspruchnahme keine Extra-Kosten erhoben.
Grundsätzlich steht die Zusatzleistung der Erbrechtsberatung während der gesamten Vertragslaufzeit des LV1871 Sterbegeld PLUS zur Verfügung – unabhängig davon ob für den Vertrag noch laufende Beiträge gezahlt werden oder der Vertrag beitragsfrei weiterläuft.
Informationen zum Umfang der Zusatzleistung Erbrechtsberatung finden Sie hier: