Wie lange ist die Todesfallabsicherung Beitragszahldauer?

Die Beitragszahldauer für die Todesfallabsicherung der LV1871 ist abhängig vom Eintrittsalter.

Das Eintrittsalter für diese Todesfallabsicherung berechnet sich aus:

Eintrittsalter = Jahr des Versicherungsbeginns – Geburtsjahr

Beispiel: Geburtsdatum 01.07.1954, Versicherungsbeginn 01.03.2014 => Eintrittsalter = 2014 – 1954 = 60 Jahre

Der Schutz mit der Todesfallabsicherung der LV1871 besteht immer lebenslänglich – auch nach dem Ende der Zahldauer!

Todesfallabsicherung Beitragszahldauer – Eintrittsalter 40 – 75

Mit einem Eintrittsalter von 40 – 75 Jahren endet die Beitragszahlung für diese Todesfallabsicherung standardmäßig mit dem Endalter 85.

Dabei ist zu beachten, dass die Todesfallabsicherung Beiträge immer als Jahresbeiträge kalkuliert werden, auch wenn Sie diese monatlich zahlen. Das bedeutet für Sie:

Wenn Sie Ihre Todesfallabsicherung mit dem LV1871 Sterbegeld PLUS z.B. zum 01.06. abschließen, dann leisten Sie Ihren letzten Monatsbeitrag am 01.05. in dem Jahr in dem Sie 85 Jahre alt werden.

Todesfallabsicherung Beitragszahldauer – Eintrittsalter 76 – 90

Mit einem Eintrittsalter von 76 – 90 Jahren endet die Beitragszahlung für diese Todesfallabsicherung mit dem Endalter 100.

Dabei ist zu beachten, dass die Todesfallabsicherung Beiträge immer als Jahresbeiträge kalkuliert werden, auch wenn Sie diese monatlich zahlen. Das bedeutet für Sie:

Wenn Sie Ihre Todesfallabsicherung mit dem LV1871 Sterbegeld PLUS z.B. zum 01.06. abschließen, dann leisten Sie Ihren letzten Monatsbeitrag am 01.05. in dem Jahr in dem Sie 100 Jahre alt werden.

Todesfallabsicherung – individuelle Beitragszahldauer

Bei einem Eintrittsalter von 40 – 75 Jahre besteht bei dieser Todesfallabsicherung die Möglichkeit die Beitragszahldauer abzukürzen.

Sie können ein Ende der monatlichen Zahlungen vor dem Endalter 85 vereinbaren, der Monatsbeitrag wird in diesem Fall dementsprechend höher.

Für Fragen zur Todesfallabsicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Weitere Informationen zum LV 1871 Sterbegeld PLUS