LV 1871 Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung (Tarif SV) – Fragen + Antworten

Nachfolgend haben wir häufige Fragen und deren Antworten zum LV 1871 Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung zusammengefasst.

Sollten Sie eine Frage und Antwort vermissen kontaktieren Sie uns bitte wir helfen gerne weiter.

Für Ihre Fragen zum LV 1871 Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Das Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung der LV 1871 ist eine Todesfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Der Gesundheitszustand der versicherten Person spielt keine Rolle, jeder zwischen 40 und 90 Jahren kann diese Todesfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung beantragen.

Die LV 1871 bietet das Sterbegeld PLUS ohne Gesundheitsprüfung für Personen weit über 80 Jahre an, nämlich bis zu einem maximalen Eintrittsalter von 90 Jahren.

Das Eintrittsalter berechnet sich aus dem Jahr des Versicherungsbeginns abzüglich des Geburtsjahres.

Die Sterbegeld Wartezeit beim Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung der LV 1871 ist sehr kurz und besonders attraktiv.

Schon nach 6 Monaten besteht Anspruch auf Teile der Versicherungsleistung. Die individuelle Sterbegeld Wartezeit ist abhängig vom Eintrittsalter der versicherten Person.

Bei Ableben in den ersten 6 Versicherungsmonaten: Erstattung der gezahlten Beiträge abzüglich 100 €. Bei Unfalltod: Keine Sterbegeld Wartezeit – Volle sofortige Leistung!

 

Sterbegeld Wartezeit – Eintrittsalter ab 60 Jahren

Bei Tod im 7. Monat nach Vertragsabschluss 6/12 (50%) der Versicherungssumme, im 8. Monat 7/12 u.s.w. – nach 12 Monaten, also 1 Jahr ist die Sterbegeld Wartezeit abgelaufen und es besteht voller Versicherungsschutz.

Beispiel für Versicherungssumme 5.000 €:

  • Todesfall im 7. Monat nach Vertragsabschluss – Auszahlung 2.500 € + Überschüsse
  • Todesfall im 9. Monat – Auszahlung 3.333 € + Überschüsse
  • Todesfall im 13. Monat und später – Auszahlung 5.000 + Überschüsse

Sterbegeld Wartezeit – Eintrittsalter 50 – 59 Jahre

Bei Tod im 7. Monat nach Vertragsabschluss 6/24 (25%) der Versicherungssumme, im 8. Monat 7/24 u.s.w. – nach 24 Monaten, also 2 Jahren ist die Sterbegeld Wartezeit abgelaufen und es besteht voller Versicherungsschutz.

Beispiel für Versicherungssumme 5.000 €:

  • Todesfall im 7. Monat nach Vertragsabschluss – Auszahlung: 1.250 € + Überschüsse
  • Todesfall im 13. Monat – Auszahlung: 2.500 € + Überschüsse
  • Todesfall im 25. Monat und später – Auszahlung 5.000 + Überschüsse

Sterbeversicherung Wartezeit – Eintrittsalter 40 – 49 Jahre

Bei Tod im 7. Monat nach Vertragsabschluss 6/36 (16,66%) der Versicherungssumme, im 8. Monat 7/24 u.s.w. – nach 36 Monaten, also 3 Jahren ist die Sterbegeld Wartezeit abgelaufen und es besteht voller Versicherungsschutz.

Beispiel für Versicherungssumme 5.000 €:

  • Todesfall im 7. Monat nach Vertragsabschluss – Auszahlung: 833 € + Überschüsse
  • Todesfall im 19. Monat – Auszahlung: 2.500 € + Überschüsse
  • Todesfall im 37. Monat und später – Auszahlung 5.000 + Überschüsse

Die Beitragszahldauer für die Todesfallabsicherung Sterbegeld PLUS der LV1871 ist abhängig vom Eintrittsalter.

Das Eintrittsalter für diese Todesfallabsicherung berechnet sich aus:

Eintrittsalter = Jahr des Versicherungsbeginns – Geburtsjahr

Beispiel: Geburtsdatum 01.07.1954, Versicherungsbeginn 01.03.2014 => Eintrittsalter = 2014 – 1954 = 60 Jahre

Der Schutz mit der Todesfallabsicherung der LV1871 besteht immer lebenslänglich – auch nach dem Ende der Zahldauer!

 

Todesfallabsicherung Beitragszahldauer – Eintrittsalter 40 – 75

Mit einem Eintrittsalter von 40 – 75 Jahren endet die Beitragszahlung für diese Todesfallabsicherung standardmäßig mit dem Endalter 85.

Dabei ist zu beachten, dass die Todesfallabsicherung Beiträge immer als Jahresbeiträge kalkuliert werden, auch wenn Sie diese monatlich zahlen. Das bedeutet für Sie:

Wenn Sie Ihre Todesfallabsicherung mit dem LV1871 Sterbegeld PLUS z.B. zum 01.06. abschließen, dann leisten Sie Ihren letzten Monatsbeitrag am 01.05. in dem Jahr in dem Sie 85 Jahre alt werden.

Todesfallabsicherung Beitragszahldauer – Eintrittsalter 76 – 90

Mit einem Eintrittsalter von 76 – 90 Jahren endet die Beitragszahlung für diese Todesfallabsicherung mit dem Endalter 100.

Dabei ist zu beachten, dass die Todesfallabsicherung Beiträge immer als Jahresbeiträge kalkuliert werden, auch wenn Sie diese monatlich zahlen. Das bedeutet für Sie:

Wenn Sie Ihre Todesfallabsicherung mit dem LV1871 Sterbegeld PLUS z.B. zum 01.06. abschließen, dann leisten Sie Ihren letzten Monatsbeitrag am 01.05. in dem Jahr in dem Sie 100 Jahre alt werden.

Todesfallabsicherung – individuelle Beitragszahldauer

Bei einem Eintrittsalter von 40 – 75 Jahre besteht bei dieser Todesfallabsicherung die Möglichkeit die Beitragszahldauer abzukürzen.

Sie können ein Ende der monatlichen Zahlungen vor dem Endalter 85 vereinbaren, der Monatsbeitrag wird in diesem Fall dementsprechend höher.

Die Sterbeversicherung der LV1871 erwirtschaftet jedes Jahr mit Ihren eingezahlten Beiträgen Gewinne (Überschüsse).

Sie wählen bei Vertragsabschluss aus wie Sie von den Überschüssen der Sterbeversicherung profitieren möchten, Bonussystem oder Sofortrabatt Sie haben die Wahl!

Bonussystem für mehr Leistung

Das Bonussystem ist die klassische Form der Überschussbeteiligung bei Sterbeversicherungen. Sie leisten einen immer gleichbleibenden Versicherungsbeitrag und gleichzeitig steigt die Versicherungsleistung stetig an.

Die jährlich anfallenden Überschüsse der Sterbeversicherung werden dem Vertrag regelmäßig gutgeschrieben und im Leistungsfall (Todesfall) zusätzlich zur Versicherungssumme ausgezahlt.

Durch diese Gutschrift erhöht sich die Versicherungsleistung jedes Jahr ohne Mehrkosten zu verursachen. Die wachsende Leistung ist u.a. auch ein Ausgleich für die mit den Jahren steigenden Kosten (Inflation) für alles was im Rahmen einer Bestattung benötigt wird.

Sofortrabatt durch Beitragsverrechnung

Das System der Beitragsverrechnung sichert Ihnen eine konstante Versicherungsleistung, gleichzeitig wird der monatlich zu leistende Versicherungsbeitrag reduziert.

Die jährlich anfallenden Überschüsse der Sterbeversicherung werden Ihnen sofort gutgeschrieben und mit dem Monatsbeitrag verrechnet.

Durch diese Gutschrift wird Ihnen ein Sofortrabatt auf den Monatsbeitrag gewährt. Der Monatsbeitrag (Bruttobeitrag) bleibt während der Laufzeit konstant, der reduzierte Zahlbeitrag (Nettobeitrag) variiert entsprechend der Höhe des gewährten Rabatts (abhängig von der Entwicklung der Überschüsse der Sterbeversicherung).

Das LV 1871 Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung bietet eine regelmäßige Beratung zu Themen des Erbrechts, wie z.B. Testament, Erbfolge etc. an.

Die Beratung findet telefonisch zu einem kurzfristig vereinbarten Termin statt. Beim Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung haben Sie es dabei mit qualifizierten Anwälten zu tun.

 

Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung – Vertragsbeginn

Nach dem Abschluss des LV 1871 Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung können Sie eine ausführliche Erstberatung in Anspruch nehmen.

Alle für Sie relevanten Themen des Erbrechts besprechen Sie mit qualifizierten Anwälten am Telefon.

Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung – Vertragslaufzeit

Während der Vertrag Ihres LV 1871 Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung läuft können sich neue Fragen oder Situationen ergeben. Auch dafür steht Ihnen eine anwaltliche Erbrechtsberatung zur Verfügung.

Einmal im Kalenderjahr für 60 Minuten haben sie die Möglichkeit alle für Sie relevanten Punkte im Bereich Erbrecht mit einem qualifizierten Anwalt am Telefon zu besprechen.

LV 1871 Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung – Im Todesfall

Wenn dann irgendwann einmal der Tag Ihres Ablebens kommt, wird die Versicherungssumme zuzüglich der Überschüsse an den von Ihnen gewählten Bezugsberechtigten ausgezahlt.

Für Ihre Bestattung ist damit alles geregelt. Aber eventuell ergeben sich darüber hinaus Streitigkeiten oder Erbrechtsfragen.

Der Bezugsberechtigte Ihres LV 1871 Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung kann dann die telefonische Beratung durch einen Anwalt erhalten um alle Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen.

Als Versicherungsnehmer des LV1871 Sterbegeld PLUS steht Ihnen die Zusatzleistung Erbrechtsberatung zur Verfügung. Diese Leistung ist im Tarif enthalten und es werden bei Inanspruchnahme keine Extra-Kosten erhoben.

Grundsätzlich steht die Zusatzleistung der Erbrechtsberatung während der gesamten Vertragslaufzeit des LV1871 Sterbegeld PLUS zur Verfügung – unabhängig davon ob für den Vertrag noch laufende Beiträge gezahlt werden oder der Vertrag beitragsfrei weiterläuft.

 

Kündigung der Zusatzleistung Erbrechtsberatung – Versicherungsnehmer

Die Zusatzleistung Erbrechtsberatung ist an das LV1871 Sterbegeld PLUS gebunden.

Der Versicherungsnehmer kann die Zusatzleistung Erbrechtsberatung nicht  aus dem Vertrag herauskündigen ohne den kompletten Vertrag zu kündigen.

Kündigung der Zusatzleistung Erbrechtsberatung – Versicherungsgesellschaft

Die Versicherungsgesellschaft behält sich das Recht vor:

  • Die Zusatzleistung Erbrechtsberatung aus dem Vertrag heraus zu kündigen. In einem solchen Fall würde der von Ihnen zu leistende Versicherungsbeitrag dementsprechend gesenkt werden (Beitragsreduzierung!)
  • Den Beitragsanteil für die Zusatzleistung Erbrechtsberatung zu erhöhen. In einem solchen Fall können Sie als Kunde die Zusatzleistung Erbrechtsberatung aus dem Vertrag kündigen und der von Ihnen zu leistende Versicherungsbeitrag würde dementsprechend gesenkt werden (Beitragsreduzierung!)

Diese Möglichkeiten der Versicherungsgesellschaft gelten immer für das gesamte Kollektiv, d.h. nicht für einzelne Verträge sondern für den gesamten Tarif.

Als Versicherungsnehmer des LV1871 Sterbegeld PLUS steht Ihnen die Zusatzleistung Erbrechtsberatung zur Verfügung. Diese Leistung ist im Tarif enthalten und es werden bei Inanspruchnahme keine Extra-Kosten erhoben.

Grundsätzlich steht die Zusatzleistung der Erbrechtsberatung während der gesamten Vertragslaufzeit des LV1871 Sterbegeld PLUS zur Verfügung – unabhängig davon ob für den Vertrag noch laufende Beiträge gezahlt werden oder der Vertrag beitragsfrei weiterläuft.

Kündigung der Zusatzleistung Erbrechtsberatung – Versicherungsnehmer

Die Zusatzleistung Erbrechtsberatung ist an das LV1871 Sterbegeld PLUS gebunden.

Der Versicherungsnehmer kann die Zusatzleistung Erbrechtsberatung nicht  aus dem Vertrag herauskündigen ohne den kompletten Vertrag zu kündigen.

Kündigung der Zusatzleistung Erbrechtsberatung – Versicherungsgesellschaft

Die Versicherungsgesellschaft behält sich das Recht vor:

  • Die Zusatzleistung Erbrechtsberatung aus dem Vertrag heraus zu kündigen. In einem solchen Fall würde der von Ihnen zu leistende Versicherungsbeitrag dementsprechend gesenkt werden (Beitragsreduzierung!)
  • Den Beitragsanteil für die Zusatzleistung Erbrechtsberatung zu erhöhen. In einem solchen Fall können Sie als Kunde die Zusatzleistung Erbrechtsberatung aus dem Vertrag kündigen und der von Ihnen zu leistende Versicherungsbeitrag würde dementsprechend gesenkt werden (Beitragsreduzierung!)

Diese Möglichkeiten der Versicherungsgesellschaft gelten immer für das gesamte Kollektiv, d.h. nicht für einzelne Verträge sondern für den gesamten Tarif.

Die LV 1871 bietet grundsätzlich nicht die Möglichkeit das Sterbegeld für Andere abzuschließen.

Wer ein Sterbegeld für andere Personen abschließen möchte kann dies z.B. mit dem IDEAL Sterbegeld machen – bis zu einer Absicherungssumme von 8.000 € sogar ohne die Unterschrift, d.h. ohne das Wissen der versicherten Person.

Sterbegeld für Andere bei der IDEAL

Sterbegeld für Andere – Betreute Personen

Für betreute Personen bietet sich allerdings bei der LV 1871 die Möglichkeit das Sterbegeld PLUS für Andere abzuschließen.

Versicherungsnehmer, Antragsteller und Kontoinhaber müssen identisch sein, dies ist dann die betreute Person.

Als Betreuer können Sie den Antrag unterschreiben. Dazu wird lediglich eine Kopie des Betreuerausweises benötigt.

Die LV1871 bietet Sterbegeld in zwei verschiedenen Tarifen an, mit Zusatzleistung Erbrechtsberatung (LV 1871 Sterbegeld PLUS/Tarif SV) oder als rabattierten/vergünstigten Tarif ohne Erbrechtsberatung (LV 1871 Sterbegeld/Tarif VR0).

LV 1871 Sterbegeld PLUS Zusatzleistung Erbrechtsberatung (Tarif SV)

Das Sterbegeld PLUS der LV1871 beinhaltet die Zusatzleistung Erbrechtsberatung. Details zum Tarif SV finden Sie hier:

LV1871 Sterbegeld PLUS

LV 1871 Sterbegeld (Tarif VR0)

Die LV1871 bietet ihr Sterbegeld auch ohne die Zusatzleistung Erbrechtsberatung an und zwar zu rabattierten Konditionen.

Das bedeutet für Sie:

  • Sterbegeld ohne Zusatzleistung Erbrechtsberatung – alle anderen Vertragsmerkmale wie z.B. Wartezeit, Beitragszahldauer, keine Gesundheitsprüfung u.s.w. bleiben erhalten

Details zum Tarif VR0 erhalten Sie hier:

LV 1871 Sterbegeld (Tarif VR0)