Die Sterbeversicherung Wartezeit beim LV 1871 Sterbegeld ist sehr kurz und besonders attraktiv.
Schon nach 6 Monaten besteht Anspruch auf Teile der Versicherungsleistung. Die individuelle Sterbeversicherung Wartezeit ist abhängig vom Eintrittsalter der versicherten Person.
Bei Ableben in den ersten 6 Versicherungsmonaten: Erstattung der gezahlten Beiträge abzüglich 100 €. Bei Unfalltod: Keine Sterbeversicherung Wartezeit – Volle sofortige Leistung!
Eintrittsalter ab 60 Jahren
Bei Tod im 7. Monat nach Vertragsabschluss 6/12 (50%) der Versicherungssumme, im 8. Monat 7/12 u.s.w. – nach 12 Monaten, also nach 1 Jahr ist die Sterbeversicherung Wartezeit abgelaufen und es besteht voller Versicherungsschutz.
Beispiel für Versicherungssumme 5.000 €:
- Todesfall im 7. Monat nach Vertragsabschluss – Auszahlung 2.500 € + Überschüsse
- Todesfall im 9. Monat – Auszahlung 3.333 € + Überschüsse
- Todesfall im 13. Monat und später – Auszahlung 5.000 + Überschüsse
Eintrittsalter 55 – 59 Jahre
Bei Tod im 7. Monat nach Vertragsabschluss 6/18 der Versicherungssumme, im 8. Monat 7/18 u.s.w. – nach 18 Monaten 2 Jahren ist die Sterbeversicherung Wartezeit abgelaufen und es besteht voller Versicherungsschutz.
Beispiel für Versicherungssumme 5.000 €:
- Todesfall im 7. Monat nach Vertragsabschluss – Auszahlung: 1.666 € + Überschüsse
- Todesfall im 13. Monat – Auszahlung: 3.333 € + Überschüsse
- Todesfall im 25. Monat und später – Auszahlung 5.000 + Überschüsse
Eintrittsalter 50 – 54 Jahre
Bei Tod im 7. Monat nach Vertragsabschluss 6/24 der Versicherungssumme, im 8. Monat 7/24 u.s.w. – nach 24 Monaten, also nach 2 Jahren, ist die Sterbeversicherung Wartezeit abgelaufen und es besteht voller Versicherungsschutz. ist die Sterbeversicherung Wartezeit abgelaufen und es besteht voller Versicherungsschutz.
Beispiel für Versicherungssumme 5.000 €:
- Todesfall im 7. Monat nach Vertragsabschluss – Auszahlung: 1.250 € + Überschüsse
- Todesfall im 13. Monat – Auszahlung: 2.500 € + Überschüsse
- Todesfall im 18. Monat und später – Auszahlung 5.000 + Überschüsse
Eintrittsalter 40 – 49 Jahre
Bei Tod im 7. Monat nach Vertragsabschluss 6/36 (16,66%) der Versicherungssumme, im 8. Monat 7/24 u.s.w. – nach 36 Monaten, also nach 3 Jahren ist die Sterbeversicherung Wartezeit abgelaufen und es besteht voller Versicherungsschutz.
Beispiel für Versicherungssumme 5.000 €:
- Todesfall im 7. Monat nach Vertragsabschluss – Auszahlung: 833 € + Überschüsse
- Todesfall im 19. Monat – Auszahlung: 2.500 € + Überschüsse
- Todesfall im 37. Monat und später – Auszahlung 5.000 + Überschüsse