LV 1871 Sterbegeld (Tarif VR0) –
Fragen + Antworten

Nachfolgend haben wir häufige Fragen und deren Antworten zum LV 1871 Sterbegeld zusammengefasst.

Sollten Sie eine Frage und Antwort vermissen kontaktieren Sie uns bitte wir helfen gerne weiter.

Für Fragen zum LV 1871 Sterbegeld stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die LV 1871 bietet diese Sterbeversicherung ohne Gesundheitsprüfung an.

Der Gesundheitszustand der versicherten Person spielt keine Rolle, jeder zwischen 40 und 90 Jahren kann diese Sterbeversicherung ohne Gesundheitsprüfung beantragen.

Die LV 1871 bietet diese Sterbeversicherung ohne Gesundheitsfragen für Personen weit über 80 Jahre an, nämlich bis zu einem maximalen Eintrittsalter von 90 Jahren.

Das Eintrittsalter berechnet sich aus dem Jahr des Versicherungsbeginns abzüglich des Geburtsjahres.

Die Sterbeversicherung Wartezeit beim LV 1871 Sterbegeld ist sehr kurz und besonders attraktiv.

Schon nach 6 Monaten besteht Anspruch auf Teile der Versicherungsleistung. Die individuelle Sterbeversicherung Wartezeit ist abhängig vom Eintrittsalter der versicherten Person.

Bei Ableben in den ersten 6 Versicherungsmonaten: Erstattung der gezahlten Beiträge abzüglich 100 €. Bei Unfalltod: Keine Sterbeversicherung Wartezeit – Volle sofortige Leistung!

 

Eintrittsalter ab 60 Jahren

Bei Tod im 7. Monat nach Vertragsabschluss 6/12 (50%) der Versicherungssumme, im 8. Monat 7/12 u.s.w. – nach 12 Monaten, also nach 1 Jahr ist die Sterbeversicherung Wartezeit abgelaufen und es besteht voller Versicherungsschutz.

Beispiel für Versicherungssumme 5.000 €:

  • Todesfall im 7. Monat nach Vertragsabschluss – Auszahlung 2.500 € + Überschüsse
  • Todesfall im 9. Monat – Auszahlung 3.333 € + Überschüsse
  • Todesfall im 13. Monat und später – Auszahlung 5.000 + Überschüsse

 

Eintrittsalter 50 – 59 Jahre

Bei Tod im 7. Monat nach Vertragsabschluss 6/24 (25%) der Versicherungssumme, im 8. Monat 7/24 u.s.w. – nach 24 Monaten, also nach 2 Jahren ist die Sterbeversicherung Wartezeit abgelaufen und es besteht voller Versicherungsschutz.

Beispiel für Versicherungssumme 5.000 €:

  • Todesfall im 7. Monat nach Vertragsabschluss – Auszahlung: 1.250 € + Überschüsse
  • Todesfall im 13. Monat – Auszahlung: 2.500 € + Überschüsse
  • Todesfall im 25. Monat und später – Auszahlung 5.000 + Überschüsse

 

Eintrittsalter 40 – 49 Jahre

Bei Tod im 7. Monat nach Vertragsabschluss 6/36 (16,66%) der Versicherungssumme, im 8. Monat 7/24 u.s.w. – nach 36 Monaten, also nach 3 Jahren ist die Sterbeversicherung Wartezeit abgelaufen und es besteht voller Versicherungsschutz.

Beispiel für Versicherungssumme 5.000 €:

  • Todesfall im 7. Monat nach Vertragsabschluss – Auszahlung: 833 € + Überschüsse
  • Todesfall im 19. Monat – Auszahlung: 2.500 € + Überschüsse
  • Todesfall im 37. Monat und später – Auszahlung 5.000 + Überschüsse

Die Beitragszahldauer für die Begräbnisversicherung der LV 1871 ist abhängig vom Eintrittsalter.

Das Eintrittsalter = Jahr des Versicherungsbeginns – Geburtsjahr

Der Schutz mit der Begräbnisversicherung der LV 1871 besteht immer lebenslänglich – auch nach dem Ende der Zahldauer!

 

Beitragszahldauer – Eintrittsalter 40 – 75

Mit einem Eintrittsalter von 40 – 75 Jahren endet die Beitragszahlung für die Begräbnisversicherung standardmäßig mit dem Endalter 85.

Dabei ist zu beachten, dass die Begräbnisversicherung Beiträge immer als Jahresbeiträge kalkuliert werden, auch wenn Sie diese monatlich zahlen. Das bedeutet für Sie:

Wenn Sie Ihre Begräbnisversicherung z.B. zum 01.06. abschließen, dann leisten Sie Ihren letzten Monatsbeitrag am 01.05. in dem Jahr in dem Sie 85 Jahre alt werden.

 

Beitragszahldauer – Eintrittsalter 76 – 90

Mit einem Eintrittsalter von 76 – 90 Jahren endet die Beitragszahlung für die Begräbnisversicherung mit dem Endalter 100.

Dabei ist zu beachten, dass die Begräbnisversicherung Beiträge immer als Jahresbeiträge kalkuliert werden, auch wenn Sie diese monatlich zahlen. Das bedeutet für Sie:

Wenn Sie Ihre Begräbnisversicherung z.B. zum 01.06. abschließen, dann leisten Sie Ihren letzten Monatsbeitrag am 01.05. in dem Jahr in dem Sie 100 Jahre alt werden.

 

Individuelle Beitragszahldauer

Bei einem Eintrittsalter von 40 – 75 Jahre besteht bei dieser Begräbnisversicherung die Möglichkeit die Beitragszahldauer abzukürzen.
Sie können ein Ende der monatlichen Zahlungen vor dem Endalter 85 vereinbaren, der Monatsbeitrag wird in diesem Fall dementsprechend höher.

Wie werden die Überschüsse der Sterbegeldversicherung verwendet?

Die Sterbegeldversicherung der LV 1871 erwirtschaftet jedes Jahr mit Ihren eingezahlten Beiträgen Gewinne (Überschüsse).

Sie wählen bei Vertragsabschluss aus wie Sie von den Überschüssen der Sterbegeldversicherung profitieren möchten. Bonussystem oder Sofortrabatt Sie haben die Wahl!

 

Bonussystem für mehr Leistung

Das Bonussystem ist die klassische Form der Überschussbeteiligung bei Sterbegeldversicherungen. Sie leisten einen immer gleichbleibenden Versicherungsbeitrag und gleichzeitig steigt die Versicherungsleistung stetig an.

Die jährlich anfallenden Überschüsse der Sterbegeldversicherung werden dem Vertrag regelmäßig gutgeschrieben und im Leistungsfall (Todesfall) zusätzlich zur Versicherungssumme ausgezahlt.

Durch diese Gutschrift erhöht sich die Versicherungsleistung jedes Jahr ohne Mehrkosten zu verursachen. Die wachsende Leistung ist u.a. auch ein Ausgleich für die mit den Jahren steigenden Kosten (Inflation) für alles was im Rahmen einer Bestattung benötigt wird.

 

Sofortrabatt durch Beitragsverrechnung

Das System der Beitragsverrechnung sichert Ihnen eine konstante Versicherungsleistung, gleichzeitig wird der monatlich zu leistende Versicherungsbeitrag reduziert.

Die jährlich anfallenden Überschüsse der Sterbegeldversicherung werden Ihnen sofort gutgeschrieben und mit dem Monatsbeitrag verrechnet.

Durch diese Gutschrift wird Ihnen ein Sofortrabatt auf den Monatsbeitrag gewährt. Der Monatsbeitrag (Bruttobeitrag) bleibt während der Laufzeit konstant, der reduzierte Zahlbeitrag (Nettobeitrag) variiert entsprechend der Höhe des gewährten Rabatts (abhängig von der Entwicklung der Überschüsse der Sterbegeldversicherung).

Wenn der Leistungsfall eintritt so wird die Sterbegeldversicherung Auszahlung an den im Vertrag festgelegten Bezugsberechtigten geleistet.

Bei der LV 1871 ist die Sterbegeldversicherung Auszahlung keine zweckgebundene Leistung. Der Bezugsberechtigte kann das Geld im Leistungsfall frei verwenden.

Im Todesfall muss der Versicherungsgesellschaft eine Kopie der Sterbeurkunde und die Versicherungspolice vorgelegt werden. Aufgrund dieser Unterlagen erfolgt die Sterbegeldversicherung Auszahlung an ein anzugebenes Konto des Bezugsberechtigten.

Die Höhe der Sterbegeldversicherung Kosten hängt vom Eintrittsalter und der gewünschten Absicherung ab.

Für einige oft nachgefragte Absicherungssummen gibt es für das LV 1871 Sterbegeld eine Auflistung der Sterbegeldversicherung Kosten in einer Beitragstabelle.

LV 1871 Sterbegeld Tarif VR0 Beitragstabelle

Die mindestens zu versichernde Summe beträgt beim LV 1871 Sterbegeld 1.500€. Maximal können Sie 12.500€ absichern.

Jede beliebige Höhe der Absicherung dazwischen kann gewählt werden und wir berechnen Ihnen gerne die Sterbegeldversicherung Kosten für Ihre individuellen Wünsche.

Für die Begräbnis Versicherung der LV 1871 stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten für die Zahlweise zur Verfügung.

Sie können einen monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Zahlungsmodus für Ihre Begräbnis Versicherung wählen.

Durch eine viertel-/halb- oder jährliche Zahlung des Beitrags zu dieser Begräbnis Versicherung erhalten Sie einen Rabatt.

Die Höhe des Rabatts hängt von Versicherungssumme und Zahlungsperiode ab. Ihren individuellen Rabatt können Sie telefonisch, per E-Mail oder auch im Formular für die Angebotsanforderung bei uns erfragen.

Ihre Wurzeln hat die Versicherungsgesellschaft LV 1871 beim Münchener Begräbnisverein. Der Verein hat Tradition. Am 24. Mai 1871 wurde im Münchner Gasthaus „Zur Neuen Welt“ der „Christkatholischen Begräbnis-Verein“ gegründet. Zu Beginn standen Sachleistungen im Vordergrund.

Der Verein übernahm gegen eine damalige Gebühr von monatlich etwa 2 Mark die Kosten für eine würdevolle Bestattung, d.h. der Verein kümmerte sich um die Bezahlung der Messe, der Sargausstattung und der Todesanzeigen. Den Hinterbliebenen wurde, und das war für die damalige Zeit höchst ungewöhnlich, ein Sterbegeld ausbezahlt.

 

Wandel vom Münchener Begräbnisverein Verein zur Lebensversicherung von 1871 a. G. (LV 1871)

Im Jahr 1920 wurde der Wandel vom Begräbnisverein zur Sterbekasse mit Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit vollzogen. 1963 folgte die Trennung zwischen Versicherungssparte (Lebensversicherung von 1871 a. G. – LV1871) und Verein (Münchener Begräbnisverein e.V.).

Heute ist die LV 1871 neben dem Bereich Sterbegeld auch spezialisiert auf Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist die LV 1871 ausschließlich ihren Kunden verpflichtet.

Die LV1871 hat viele Jahrzehnte lang Ihren beliebten Tarif VR0 als Kollektivtarif für Mitglieder des Münchener Begräbnisvereins angeboten. Mit dem Jahr 2021 endet dieses Kollektivangebot.

Aber keine Sorge der beliebte Tarif VR0 zu rabattierten Konditionen besteht weiterhin und zwar für jeden, ein Vereinsbeitritt ist nicht mehr notwendig.

Für bestehende Verträge bedeutet dies ebenfalls keine Änderung. Alles läuft weiter wie bisher und wird weiter wie bisher bei der LV1871 verwaltet.

Als Versicherungsnehmer der Begräbnisversicherung der LV 1871 haben Sie jederzeit die Möglichkeit eine Bezugsrecht Änderung durchzuführen.

Im Leben gibt es hin und wieder Veränderungen die bei Vertragsabschluss nicht absehbar sind. So könnte z.B. der Begünstigte vor Ihnen sterben.

Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Absicherung flexibel ist und bei Ihrer Begräbnisversicherung jederzeit eine Bezugsrecht Änderung möglich ist.

Falls Sie dies versäumen und der Bezugsberechtigte zum Zeitpunkt Ihres Todes nicht mehr lebt so wird die Leistung  an die gesetzlichen Erben ausgezahlt.

Bei der Begräbnis Versicherung der LV 1871 kann der Bezugsberechtigte frei gewählt werden.

Es können auch mehrere Personen der Bezugsberechtigte sein.

 

Bezugsberechtigte – Rangfolge oder Aufteilung

Eine Rangfolge für Bezugsberechtigte kann bei Vertragsabschluss festgelegt werden.

Unter einer Rangfolge versteht man eine Liste von Personen, die der Reihe nach bezugsberechtigt sind, d.h. falls die Person auf dem 1 Rang nicht mehr am Leben ist so wird automatisch die Person auf Rang 2 der Begünstigte.

Es ist ebenfalls möglich, dass der Bezugsberechtigte nicht nur eine Person ist. Der Anspruch auf die Auszahlung im Todesfall kann auf mehrere Personen aufgeteilt werden.

Das Festlegen einer Rangfolge oder die Aufteilung muss auf einem gesonderten Blatt von Ihnen vermerkt und unterschrieben werden.

Von jedem Bezugsberechtigten muss der vollständige Name, Anschrift und Geburtsdatum vermerkt sein.

Für die Auszahlung des Sterbevorsorge Vertrags muss im Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde und die original Versicherungspolice eingereicht werden.

Nach Einreichung der Unterlagen erfolgt umgehend die Auszahlung der vereinbarten Summe im Sterbevorsorge Vertrag an den Bezugsberechtigten.

 

Unterlagen aufbewahren

Es empfiehlt sich die Police des Sterbevorsorge Vertrags in jedem Fall bei den persönlichen Unterlagen aufzubewahren, die im Falle des Ablebens schnell gefunden werden können.

Die beste Möglichkeit ist es, den Bezugsberechtigten darüber zu informieren, dass Sie einen Sterbevorsorge Vertrag haben.

Sind die persönlichen Angelegenheiten schon geregelt, d.h. es existiert ein Testament bei einem Notar, so kann die Versicherungspolice bei diesem hinterlegt werden.

Allerdings ist zu beachten, dass ein Testament nicht unmittelbar nach dem Tod eröffnet wird und die Auszahlung des Sterbevorsorge Vertrags für die Beerdigung relativ schnell benötigt wird.

Bei der Sterbegeldversicherung der LV 1871 steht im Falle eines Unfalltod Anspruch auf die volle Versicherungssumme ab dem ersten Tag. Diese Sterbegeldversicherung bietet somit einen Sofortschutz bei Unfalltod.

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person der Sterbegeldversicherung durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

 

Unfalltod-Zusatzversicherung

Zusätzlich zum Sofortschutz bei Unfalltod beinhaltet die Sterbegeldversicherung der LV 1871 eine Unfalltod-Zusatzversicherung.

Im Falle eines Unfalltod wird an den Bezugsberechtigten der Sterbegeldversicherung die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt wird. Diese Zusatzleistung ist im Monatsbeitrag bereits inbegriffen und verursacht keine extra Kosten.

Ab dem 75. Lebensjahr besteht ein eingeschränkter Schutz durch die Unfalltod-Zusatzversicherung. Die doppelte Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung wird ab dann nur noch geleistet, wenn der Unfall bei Benutzung eines dem öffentlichen Personenverkehr dienenden Verkehrsmittels erlitten wurde und das Verkehrsmittel dem Ereignis, das den Unfalltod verursacht hat selbst ausgesetzt war.

Das LV 1871 Sterbegeld bietet grundsätzlich nicht die Möglichkeit die Sterbegeldversicherung auf andere abzuschließen.

Wer eine Sterbegeldversicherung auf andere Personen abschließen möchte kann dies z.B. mit dem IDEAL Sterbegeld machen – bis zu einer Absicherungssumme von 8.000 € sogar ohne die Unterschrift, d.h. ohne das Wissen der versicherten Person.

Sterbegeld für Andere bei der IDEAL

 

Betreute Personen

Für betreute Personen bietet sich allerdings bei der LV 1871 die Möglichkeit eine Sterbegeldversicherung auf Andere abzuschließen.

Versicherungsnehmer, Antragsteller und Kontoinhaber müssen identisch sein, dies ist dann die betreute Person.

Als Betreuer können Sie den Antrag unterschreiben. Dazu wird lediglich eine Kopie des Betreuerausweises benötigt.