Ist bei dieser Begräbnisversicherung Bezugsrecht Änderung möglich?

Als Versicherungsnehmer der LV 1871 Begräbnisversicherung haben Sie jederzeit die Möglichkeit eine Bezugsrecht Änderung durchzuführen.

Im Leben gibt es hin und wieder Veränderungen die bei Vertragsabschluss nicht absehbar sind. So könnte z.B. der Begünstigte vor Ihnen sterben.

Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Absicherung flexibel ist und bei Ihrer Begräbnisversicherung jederzeit eine Bezugsrecht Änderung möglich ist.

Falls Sie dies versäumen und der Bezugsberechtigte zum Zeitpunkt Ihres Todes nicht mehr lebt so wird die Leistung  an die gesetzlichen Erben ausgezahlt.

Begräbnisversicherung Bezugsrecht  – Änderung oder Rangfolge

Neben der Möglichkeit jederzeit für Ihre Begräbnisversicherung eine Bezugsrecht Änderung durchzuführen, können Sie auch schon bei Vertragsabschluss eine Rangfolge für die Bezugsberechtigung festlegen.

Die Begräbnisversicherung Bezugsrecht Änderung im Nachhinein oder das Festlegen einer Rangfolge bei Vertragsabschluss muss auf einem gesonderten Blatt von Ihnen vermerkt und unterschrieben werden.

Von jedem Bezugsberechtigten muss der vollständige Name, Anschrift und Geburtsdatum vermerkt sein.

Für Fragen zum Begräbnisversicherung Bezugsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Weitere Informationen zum LV 1871 Sterbegeld (Tarif VR0)