Was und Wann leistet diese Sterbegeldversicherung bei einem Unfalltod?

Bei der Sterbegeldversicherung der LV 1871 steht im Falle eines Unfalltod Anspruch auf die volle Versicherungssumme ab dem ersten Tag. Diese Sterbegeldversicherung bietet somit einen Sofortschutz bei Unfalltod.

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person der Sterbegeldversicherung durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Sterbegeldversicherung – Unfalltod-Zusatzversicherung

Zusätzlich zum Sofortschutz bei Unfalltod beinhaltet die Sterbegeldversicherung der LV 1871 eine Unfalltod-Zusatzversicherung.

Im Falle eines Unfalltod wird an den Bezugsberechtigten der Sterbegeldversicherung die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt wird. Diese Zusatzleistung ist im Monatsbeitrag bereits inbegriffen und verursacht keine extra Kosten.

Ab dem 75. Lebensjahr besteht ein eingeschränkter Schutz durch die Unfalltod-Zusatzversicherung. Die doppelte Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung wird ab dann nur noch geleistet, wenn der Unfall bei Benutzung eines dem öffentlichen Personenverkehr dienenden Verkehrsmittels erlitten wurde und das Verkehrsmittel dem Ereignis, das den Unfalltod verursacht hat selbst ausgesetzt war.

Für Fragen zur Sterbegeldversicherung bei Unfalltod stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Weitere Informationen zum LV 1871 Sterbegeld (Tarif VR0)