Betreuungsverfügung

Ähnlich wie die Patientenverfügung, stellt auch die Betreuungsverfügung eine Regelung dar, die dann wichtig wird, wenn man sich selbst nicht mehr eindeutig äußern kann. Innerhalb einer solchen Vereinbarung können Weisungen erteilt werden, die für den Fall einer notwenidigen Betreuung relevant sind und vielleicht in dieser Art nicht von dem zuständigen Amtsgericht so beschlossen werden würden.

Auch für die Betreuungsverfügung gilt: Sachkundiger Rat durch einen Rechtsanwalt oder Notar ist ratsam. Für eine eigene Einschätzung der Situation gibt es mittlerweile eine Reihe von Ratgebern, die bereits einen Einblick in die Thematik der Betreuungsverfügung ermöglichen.

Welche das sind und ob dies für Sie eine Alternative zu einer anwaltlichen Beratung ist müssen Sie selbst entscheiden.