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Sterbegeldversicherung PLUS Erbrechtsberatung bei der LV1871

Die LV1871 erweitert ihr leistungsstarkes Angebot im Bereich der Sterbegeldversicherungen um eine ganz besondere Sterbegeldversicherung – Sterbegeld PLUS einmalige und regelmäßige Erbrechtsberatung.

Die aus dem Kollektivtarif mit dem Münchener Begräbnisverein bekannten Leistungen bilden auch die Grundlage für die Sterbegeldversicherung PLUS Erbrechtsberatung.

Bei Abschluss der Sterbegeldversicherung PLUS Erbrechtsberatung müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden, es besteht die Möglichkeit sie auf Dritte - ohne deren Wissen – abzuschließen und die Vorsorge kann noch bis ins hohe Alter von 90 Jahren gestartet werden.

Diese hochwertige Sterbegeldversicherung wird dazu noch ergänzt durch den Anspruch auf eine anwaltliche Erbrechtsberatung. Qualifizierte Anwälte geben telefonische Auskunft.

Eine Übersicht der Leistungen der Sterbegeldversicherung PLUS Erbrechtsberatung finden Sie hier:

Leistungen Sterbegeldversicherung Plus Erbrechtsberatung

Telefon: 01805 - 650 77 0 (14 Ct / min)

Alle nötigen Unterlagen finden Sie unter den Verweisen am Ende dieser Seite.

 
LV1871

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) gilt als ältestes Münchner Lebensversicherungsunternehmen und zählt zu den mittelgroßen Lebensversicherungen in Deutschland. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist die LV 1871 ausschließlich ihren Kunden verpflichtet, die von unabhängigen Versicherungsvermittlern beraten werden. Den Ruf als gute Adresse für Versicherungen bestätigen zahlreiche Ratings und Rankings.

Besonderheiten

Zu Vertragsbeginn können Sie eine Erstberatung zu allen Themen des Erbrechts (Testament, Erbfolge etc.) erhalten, darüber hinaus steht Ihnen einmal im Kalenderjahr für 60 Minuten eine telefonische Beratung zu. Diesen Service können Sie während der gesamten Laufzeit beanspruchen. Die telefonische Beratung durch einen qualifizierten Anwalt steht auch dem Bezugsberechtigten Ihrer Sterbegeldversicherung im Trauerfall zur Verfügung. Mit der Sterbegeldversicherung PLUS Erbrechtsberatung sorgen Sie nicht nur finanziell für die Hinterbliebenen auch Fragen zum Erbrecht bleiben im Trauerfall nicht unbeantwortet.

Sie können die Sterbegeldversicherung PLUS Erbrechtsberatung auch auf andere Personen abschließen ohne diese davon zu informieren. Sie treffen somit finanzielle Vorsorge ohne einen anderen Menschen damit zu belasten. Diese Möglichkeit steht Ihnen offen bis zu einer Versicherungssumme von 12.500 €.

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Sterbegeld Plus Erbrechtsberatung – Fakten

Sterbegeld Plus Erbrechtsberatung – Monatsbeiträge

Unterlagen Sterbegeldversicherung PLUS Erbrechtsberatung anfordern

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Allgemeine Informationen

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(0 18 05) 65 07 70 (14 Ct./min. aus dem Festnetz der Deutschen
Telekom, ggf. andere Preise Mobilfunk)