Gibt es Vorschriften wie die Sterbegeld Versicherungssumme im Leistungsfall verwendet werden muss?
Nein, der Bezugsberechtigte der Sterbeversicherung kann den an ihn ausgezahlten Betrag im Leistungsfall frei verwenden. Es handelt sich bei einer Sterbegeldversicherung der Rheinisch-Westfälischen Sterbekasse um keine zweckgebundene Leistung.
Im Falle des Ablebens muss der Versicherungsgesellschaft die Sterbeurkunde und die Versicherungspolice vorgelegt werden. Aufgrund dieser Unterlagen erfolgt die Auszahlung an ein anzugebendes Konto des Sterbegeld Versicherungs Bezugsberechtigten.
Die Ausgestaltung der Bestattung bleibt den Angehörigen überlassen, ebenso ob die gesamte Versicherungssumme für die Bestattung verwendet wird oder für andere Zwecke zur Verfügung stehen soll.
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