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Wann setzt mein voller Versicherungs-schutz bei der Rheinisch Westfälischen Sterbegeld Versicherung ein?

Die Sterbegeldversicherung der Rheinisch-Westfälischen Sterbekasse beinhaltet eine Wartezeit von drei Jahren bis der volle Versicherungsschutz einsetzt.
 
Tritt der Leistungsfall (Todesfall) vor Ablauf der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss ein, so erhalten die Angehörigen die bis dahin eingezahlten Beiträge.
 
Erfolgt der Tod durch einen Unfall besteht - aufgrund des inbegriffenen Unfallzusatzschutz - Anspruch auf die volle Versicherungssumme ab dem ersten Tag.
 
 

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