Wann setzt mein voller Versicherungs-schutz bei der Rheinisch Westfälischen Sterbegeld Versicherung ein?
Die Sterbegeldversicherung der Rheinisch-Westfälischen Sterbekasse beinhaltet eine Wartezeit von drei Jahren bis der volle Versicherungsschutz einsetzt.
Tritt der Leistungsfall (Todesfall) vor Ablauf der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss ein, so erhalten die Angehörigen die bis dahin eingezahlten Beiträge.
Erfolgt der Tod durch einen Unfall besteht - aufgrund des inbegriffenen Unfallzusatzschutz - Anspruch auf die volle Versicherungssumme ab dem ersten Tag.
- Wann setzt mein voller Versicherungs-schutz bei der Rheinisch Westfälischen Sterbegeld Versicherung ein?
- Kann als Versicherungssumme auch ein Betrag von mehr als 8.000 € gewählt werden?
- Können auch mehrere Personen für die Sterbegeldversicherung der Rheinisch Westfälischen Sterbekasse bezugsberechtigt sein?
- Gibt es Vorschriften wie die Sterbegeld Versicherungssumme im Leistungsfall verwendet werden muss?
- Was passiert, wenn der von mir gewählte Sterbegeldversicherungs-Bezugsberechtigte vor mir verstirbt?
- Kann ich die Versicherung auch abschließen wenn ich eine schwere Krankheit habe?
- Kann ich bei der Rheinisch Westfälischen Sterbekasse eine Sterbegeldversicherung für eine andere Person abschließen ohne deren Wissen?
- Muss ich den Versicherungsbeitrag zu der Sterbegeldversicherung monatlich leisten?
- Bis zu welchem Lebensalter muss ich die Beiträge für die Sterbeversicherung leisten?
- Wie erfahren meine Angehörigen, dass ich eine Vorsorge für meine Bestattung abgeschlossen habe?
- Bis zu welchem Alter kann ich diese Sterbegeld Versicherung abschließen?
- Ab welchem Lebensalter kann eine Sterbegeld Versicherung bei der Rheinisch-Westfälischen Sterbekasse (RWST) abgeschlossen werden?




