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Bis zu welchem Lebensalter muss ich die Beiträge für die Sterbeversicherung leisten?

Die laufenden Beiträge für die Sterbegeldversicherung werden bis zum 65. oder 85. Lebensjahr geleistet.
 
Nach Abschluss der gewählten Beitragszahldauer (bis 65. oder bis 85.) tritt eine Beitragsfreistellung von der Sterbegeld Versicherung ein. Sie müssen also keine weiteren Beiträge mehr bezahlen. Dies hat keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz aus der Sterbegeldversicherung der Rheinisch Westfälischen Sterbekasse. Dieser besteht weiterhin und zwar lebenslänglich.
 

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