Bis zu welchem Lebensalter muss ich die Beiträge für die Sterbeversicherung leisten?
Die laufenden Beiträge für die Sterbegeldversicherung werden bis zum 65. oder 85. Lebensjahr geleistet.
Nach Abschluss der gewählten Beitragszahldauer (bis 65. oder bis 85.) tritt eine Beitragsfreistellung von der Sterbegeld Versicherung ein. Sie müssen also keine weiteren Beiträge mehr bezahlen. Dies hat keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz aus der Sterbegeldversicherung der Rheinisch Westfälischen Sterbekasse. Dieser besteht weiterhin und zwar lebenslänglich.
- Wann setzt mein voller Versicherungs-schutz bei der Rheinisch Westfälischen Sterbegeld Versicherung ein?
- Kann als Versicherungssumme auch ein Betrag von mehr als 8.000 € gewählt werden?
- Können auch mehrere Personen für die Sterbegeldversicherung der Rheinisch Westfälischen Sterbekasse bezugsberechtigt sein?
- Gibt es Vorschriften wie die Sterbegeld Versicherungssumme im Leistungsfall verwendet werden muss?
- Was passiert, wenn der von mir gewählte Sterbegeldversicherungs-Bezugsberechtigte vor mir verstirbt?
- Kann ich die Versicherung auch abschließen wenn ich eine schwere Krankheit habe?
- Kann ich bei der Rheinisch Westfälischen Sterbekasse eine Sterbegeldversicherung für eine andere Person abschließen ohne deren Wissen?
- Muss ich den Versicherungsbeitrag zu der Sterbegeldversicherung monatlich leisten?
- Bis zu welchem Lebensalter muss ich die Beiträge für die Sterbeversicherung leisten?
- Wie erfahren meine Angehörigen, dass ich eine Vorsorge für meine Bestattung abgeschlossen habe?
- Bis zu welchem Alter kann ich diese Sterbegeld Versicherung abschließen?
- Ab welchem Lebensalter kann eine Sterbegeld Versicherung bei der Rheinisch-Westfälischen Sterbekasse (RWST) abgeschlossen werden?




