Muss ich den Versicherungsbeitrag zu der Sterbegeldversicherung monatlich leisten?
Sie können den Beitrag für die Sterbeversicherung der Rheinisch Westfälischen Sterbekasse auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen. Entsprechend der gewählten Zahlweise erhalten Sie einen Rabatt auf den Versicherungsbeitrag.
Wenn Sie sich für eine nicht monatliche Zahlung entscheiden vermerken Sie dies bitte gesondert im in dem dafür vorgesehenen Feld des Versicherungsantrags. In diesem Fall wird der Sterbeversicherungs Beitrag zu Beginn der Zahlungsperiode von Ihrem Konto abgebucht.
Ein Einmalbeitrag bei Vertragsabschluss der Sterbegeld Versicherung kann ebenfalls geleistet werden um lebenslangen Schutz ohne dauernde Zahlungen zu erhalten. Die Beiträge für einen Einmalbeitrag können Sie bei uns erfragen.
- Wann setzt mein voller Versicherungs-schutz bei der Rheinisch Westfälischen Sterbegeld Versicherung ein?
- Kann als Versicherungssumme auch ein Betrag von mehr als 8.000 € gewählt werden?
- Können auch mehrere Personen für die Sterbegeldversicherung der Rheinisch Westfälischen Sterbekasse bezugsberechtigt sein?
- Gibt es Vorschriften wie die Sterbegeld Versicherungssumme im Leistungsfall verwendet werden muss?
- Was passiert, wenn der von mir gewählte Sterbegeldversicherungs-Bezugsberechtigte vor mir verstirbt?
- Kann ich die Versicherung auch abschließen wenn ich eine schwere Krankheit habe?
- Kann ich bei der Rheinisch Westfälischen Sterbekasse eine Sterbegeldversicherung für eine andere Person abschließen ohne deren Wissen?
- Muss ich den Versicherungsbeitrag zu der Sterbegeldversicherung monatlich leisten?
- Bis zu welchem Lebensalter muss ich die Beiträge für die Sterbeversicherung leisten?
- Wie erfahren meine Angehörigen, dass ich eine Vorsorge für meine Bestattung abgeschlossen habe?
- Bis zu welchem Alter kann ich diese Sterbegeld Versicherung abschließen?
- Ab welchem Lebensalter kann eine Sterbegeld Versicherung bei der Rheinisch-Westfälischen Sterbekasse (RWST) abgeschlossen werden?




