Kann ich die Versicherung auch abschließen wenn ich eine schwere Krankheit habe?
Die Sterbegeldversicherung der Rheinisch-Westfälischen Sterbekasse kann von jedem zu jeder Zeit abgeschlossen werden. Der Gesundheitszustand der versicherten Person spielt keine Rolle.
Lediglich ein Umstand führt zur Ablehnung der Leistung aus der Sterbegeldversicherung im Todesfall:
Liegt eine Selbsttötung innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss vor, so wird die Versicherungssumme nur geleistet sofern die Selbsttötung bei Vertragsabschluss nicht geplant bzw. vorhersehbar war. In einem solchen Fall werden Ihre Ärzte befragt um die Sachlage zu klären.
- Wann setzt mein voller Versicherungs-schutz bei der Rheinisch Westfälischen Sterbegeld Versicherung ein?
- Kann als Versicherungssumme auch ein Betrag von mehr als 8.000 € gewählt werden?
- Können auch mehrere Personen für die Sterbegeldversicherung der Rheinisch Westfälischen Sterbekasse bezugsberechtigt sein?
- Gibt es Vorschriften wie die Sterbegeld Versicherungssumme im Leistungsfall verwendet werden muss?
- Was passiert, wenn der von mir gewählte Sterbegeldversicherungs-Bezugsberechtigte vor mir verstirbt?
- Kann ich die Versicherung auch abschließen wenn ich eine schwere Krankheit habe?
- Kann ich bei der Rheinisch Westfälischen Sterbekasse eine Sterbegeldversicherung für eine andere Person abschließen ohne deren Wissen?
- Muss ich den Versicherungsbeitrag zu der Sterbegeldversicherung monatlich leisten?
- Bis zu welchem Lebensalter muss ich die Beiträge für die Sterbeversicherung leisten?
- Wie erfahren meine Angehörigen, dass ich eine Vorsorge für meine Bestattung abgeschlossen habe?
- Bis zu welchem Alter kann ich diese Sterbegeld Versicherung abschließen?
- Ab welchem Lebensalter kann eine Sterbegeld Versicherung bei der Rheinisch-Westfälischen Sterbekasse (RWST) abgeschlossen werden?




