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Kann ich die Versicherung auch abschließen wenn ich eine schwere Krankheit habe?

Die Sterbegeldversicherung der Rheinisch-Westfälischen Sterbekasse kann von jedem zu jeder Zeit abgeschlossen werden. Der Gesundheitszustand der versicherten Person spielt keine Rolle.
 
Lediglich ein Umstand führt zur Ablehnung der Leistung aus der Sterbegeldversicherung im Todesfall:
 
Liegt eine Selbsttötung innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss vor, so wird die Versicherungssumme nur geleistet sofern die Selbsttötung bei Vertragsabschluss nicht geplant bzw. vorhersehbar war. In einem solchen Fall werden Ihre Ärzte befragt um die Sachlage zu klären.
 

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