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Was passiert, wenn der von mir gewählte Sterbegeldversicherungs-Bezugsberechtigte vor mir verstirbt?

Als Versicherungsnehmer einer Rheinisch Westfälische Sterbekasse Sterbegeldversicherung haben Sie jederzeit die Möglichkeit das Bezugsrecht abzuändern. Falls Sie dies versäumten und der Bezugsberechtigte zum Zeitpunkt Ihres Todes nicht mehr lebt so wird die Sterbegeld Versicherungssumme an Ihre gesetzlichen Erben ausgezahlt.
 
Darüber hinaus können Sie bei Vertragsabschluss eine Rangfolge für die Bezugsberechtigung festlegen lassen. Zu diesem Zweck fügen Sie Ihrem Antrag auf eine Sterbegeldversicherung der Rheinisch Westfälischen Sterbegeldversicherung bitte eine Anlage bei. Notieren Sie die Reihenfolge der Bezugsberechtigung und unterschreiben Sie die Anlage gesondert.
 
In der Anlage sollte von jedem Bezugsberechtigten der vollständige Name, Anschrift und Geburtsdatum vermerkt sein.
 

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