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  1. Kann ich meine Mitgliedschaft im Münchener Begräbnisverein kündigen? Was bedeutet dies für meine Sterbegeldversicherung?


Sie können Ihre Mitgliedschaft im Münchener Begräbnisverein (MBV) jederzeit kündigen. Ihre Sterbegeldversicherung bleibt davon unberührt, alle bis dahin eingezahlten Beträge verbleiben in Ihrem Sterbeversicherungs-Vertrag. Ab dem Austrittszeitpunkt müssen Sie dann allerdings den regulären Beitrag für Ihre Sterbegeldversicherung zahlen und nicht mehr den für Mitglieder des MBV vergünstigten Beitrag.

Ihre eingezahlten Beiträge befinden sich immer in einer Kapital bildenden Versicherung auf den Todesfall, deren Wert jederzeit bestehen bleibt. Bei einem Austritt aus dem Münchener Begräbnis Verein haben Sie die Möglichkeit den regulären Monatsbeitrag weiter zu leisten und Ihre Sterbegeld Versicherung bestehen zu lassen oder die Versicherung zu kündigen und sich den aktuellen Rückkaufswert auszahlen zu lassen.

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