Fragen und Antworten
Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen zur Sterbegeldvorsorge des Münchener Begräbnisvereins
- Kann ich die Sterbegeldversicherung des Münchener Begräbnisvereins auch dann abschließen wenn ich eine schwere Krankheit habe?
- Warum muss ich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden? Gibt es doch eine Gesundheitsprüfung?
- Kann ich die Sterbegeldversicherung für eine andere Person abschließen ohne deren Wissen?
- Muss ich Mitglied im Münchener Begräbnisverein sein um diesen Versicherungsschutz zu erhalten?
- Bis zu welchem Alter kann ich die Sterbegeldversicherung des Münchener Begräbnisverein abschließen?
- Wann setzt mein voller Sterbegeld Versicherungsschutz ein?
- Wie lange müssen monatlich Beiträge in die Sterbegeldversicherung eingezahlt werden?
- Gibt es Vorschriften wie die Sterbeversicherungs - Summe im Leistungsfall verwendet werden muss?
- Ich möchte eine Versicherungssumme auswählen die nicht unter den vorgegebenen Beispielen ist, ist das möglich? Wie erfahre ich die Kosten des Sterbegeldversicherungs-Beitrag?
- Ab welchem Alter kann ich die Sterbegeldversicherung des Münchener Begräbnisvereins abschließen?
- Muss ich den Versicherungsbeitrag für eine Sterbegeldversicherung monatlich leisten?
- Was, wenn der von mir gewählte Bezugsberechtigte vor mir verstirbt?
- Wie erfahren meine Angehörigen, dass ich finanzielle Vorsorge für meine Bestattung getroffen habe?
- Kann ich meine Mitgliedschaft im Münchener Begräbnisverein kündigen? Was bedeutet dies für meine Sterbegeldversicherung?
- Können auch mehrere Personen bezugsberechtigt sein?




