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Gibt es Vorschriften wie die Sterbegeldversicherungs-Summe des IDEAL Sterbegeldkompakt im Leistungsfall verwendet werden muss?

Nein, der Bezugsberechtigte der Sterbeversicherung kann den an ihn ausgezahlten Betrag im Leistungsfall frei verwenden. Es handelt sich beim Sterbegeldkompakt der IDEAL Versicherung um keine zweckgebundene Sterbegeldversicherung.

Im Falle des Ablebens muss der Versicherungsgesellschaft eine Kopie der Sterbeurkunde und die original Versicherungspolice vorgelegt werden. Aufgrund dieser Unterlagen erfolgt die Auszahlung an ein anzugebendes Konto des Sterbegeld Versicherungs Bezugsberechtigten.

Die Ausgestaltung der Bestattung bleibt den Angehörigen überlassen, ebenso ob die gesamte Versicherungssumme für die Bestattung verwendet wird oder für andere Zwecke zur Verfügung stehen soll.

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